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   BFH, 28.07.1994 - V R 16/92   

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https://dejure.org/1994,1294
BFH, 28.07.1994 - V R 16/92 (https://dejure.org/1994,1294)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1994 - V R 16/92 (https://dejure.org/1994,1294)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1994 - V R 16/92 (https://dejure.org/1994,1294)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Ausgelobte Incentiv-Reise bei Tankstellenpächter ist Teil seiner Entgelte für Vermittlung von Kraftstoffverkäufen

  • reise-recht-wiki.de

    Bei einer Incentive-Reise zusätzliches Entgelt aber kein Eigenverbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerliche Behandlung einer Incentive-Reise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    TStH, Gewinn einer Erlebnisreise, Eigenverbrauch, Incentive-Reise, Leistungsanreiz, Incentive

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Incentive-Reisen

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 175, 291
  • BB 1994, 2269
  • BB 1994, 2480
  • DB 1994, 2430
  • BStBl II 1995, 274
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.02.1972 - V R 118/71

    Zugehörigkeit freiwilliger Zahlungen an den Leistenden zum Entgelt

    Auszug aus BFH, 28.07.1994 - V R 16/92
    Der Leistungsempfänger bestimmt, ob er das "Entgelt für die Leistung" erhöht (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Februar 1972 V R 118/71, BFHE 105, 79, BStBl II 1972, 405 - Trinkgeld -).
  • BFH, 23.09.1993 - V R 87/89

    Die private Nutzung eines betrieblichen Telefons ist kein

    Auszug aus BFH, 28.07.1994 - V R 16/92
    Da es sich um eine Erlebnisreise handelte, die lediglich private Interessen befriedigte und für die Unternehmertätigkeit des Klägers ohne wirtschaftliche Bedeutung war, war sie seinem Unternehmen nicht zuzuordnen (vgl. zur Zuordnung von sonstigen Leistungen zum Unternehmen: BFH-Urteil vom 23. September 1993 V R 87/89, BFHE 172, 546, BStBl II 1994, 200, Umsatzsteuer-Rundschau 1994, 41 für Privatgespräche von einem betrieblichen Telefon; BFH-Urteil vom 18. Mai 1993 V R 134/89, BFHE 172, 159, BStBl II 1993, 885 für die Beschäftigung von im Unternehmen angestellten Arbeitnehmern im Privatbereich).
  • BFH, 18.05.1993 - V R 134/89

    Eine GmbH (Organgesellschaft) bewirkt Eigenverbrauch des Organträgers, wenn sie

    Auszug aus BFH, 28.07.1994 - V R 16/92
    Da es sich um eine Erlebnisreise handelte, die lediglich private Interessen befriedigte und für die Unternehmertätigkeit des Klägers ohne wirtschaftliche Bedeutung war, war sie seinem Unternehmen nicht zuzuordnen (vgl. zur Zuordnung von sonstigen Leistungen zum Unternehmen: BFH-Urteil vom 23. September 1993 V R 87/89, BFHE 172, 546, BStBl II 1994, 200, Umsatzsteuer-Rundschau 1994, 41 für Privatgespräche von einem betrieblichen Telefon; BFH-Urteil vom 18. Mai 1993 V R 134/89, BFHE 172, 159, BStBl II 1993, 885 für die Beschäftigung von im Unternehmen angestellten Arbeitnehmern im Privatbereich).
  • BFH, 27.01.2011 - V R 7/09

    Leistungsaustausch bei "Verkaufswettbewerben" - außergerichtliche Kosten des

    (5) Für die Beurteilung der Leistungsverhältnisse ist entgegen der Auffassung der Klägerin unerheblich, ob der Leistungsempfänger Arbeitnehmer oder Unternehmer ist (Senatsurteil vom 28. Juni 1994 V R 16/92, BFHE 175, 291, BStBl II 1995, 274).

    Lobt ein Warenlieferant unter seinen Vermittlern im Rahmen eines Verkaufswettbewerbs zur Umsatzsteigerung eine Erlebnisreise (sog. Incentive-Reise) aus, ist deren Wert zusätzliches Entgelt für die Leistungen des die Reise gewinnenden Vermittlers (BFH-Urteil in BFHE 175, 291, BStBl II 1995, 274, Leitsatz, zum Pächter einer Markentankstelle).

    Der für die Begründung eines steuerbaren Zusammenhangs zwischen Vermittlung und Zuwendung des Sachpreises erforderliche unmittelbare Zusammenhang ergibt sich dabei bereits daraus, dass die Sachpreise ohne die Vermittlungstätigkeit nicht versprochen worden wären (BFH-Urteil in BFHE 175, 291, BStBl II 1995, 274, unter II.1.).

    Die Annahme der Klägerin, es bestehe kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Zuwendung der Sachpreise und den Vermittlungsleistungen der jeweiligen Zuwendungsempfängerinnen, da sie die Kosten für die Wettbewerbe aufgewendet habe, um Mehrleistungen von allen Beraterinnen zu erzielen, ist daher nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 175, 291, BStBl II 1995, 274 unbeachtlich.

  • BFH, 27.01.2011 - V R 6/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27. 1. 2011 V R 7/09 -

    (5) Für die Beurteilung der Leistungsverhältnisse ist entgegen der Auffassung der Klägerin unerheblich, ob der Leistungsempfänger Arbeitnehmer oder Unternehmer ist (Senatsurteil vom 28. Juni 1994 V R 16/92, BFHE 175, 291, BStBl II 1995, 274).

    Lobt ein Warenlieferant unter seinen Vermittlern im Rahmen eines Verkaufswettbewerbs zur Umsatzsteigerung eine Erlebnisreise (sog. Incentive-Reise) aus, ist deren Wert zusätzliches Entgelt für die Leistungen des die Reise gewinnenden Vermittlers (BFH-Urteil in BFHE 175, 291, BStBl II 1995, 274, Leitsatz, zum Pächter einer Markentankstelle).

    Der für die Begründung eines steuerbaren Zusammenhangs zwischen Vermittlung und Zuwendung des Sachpreises erforderliche unmittelbare Zusammenhang ergibt sich dabei bereits daraus, dass die Sachpreise ohne die Vermittlungstätigkeit nicht versprochen worden wären (BFH-Urteil in BFHE 175, 291, BStBl II 1995, 274, unter II.1.).

    Die Annahme der Klägerin, es bestehe kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Zuwendung der Sachpreise und den Vermittlungsleistungen der jeweiligen Zuwendungsempfängerinnen, da sie die Kosten für die Wettbewerbe aufgewendet habe, um Mehrleistungen von allen Beraterinnen zu erzielen, ist daher nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 175, 291, BStBl II 1995, 274 unbeachtlich.

  • BFH, 16.03.1995 - V R 128/92

    1. Zivilrechtliche Rechtsbeziehungen bei Reiseleistungen grundsätzlich auch für

    Die Grundsätze der Rechtsprechung des BFH zur Beurteilung sog. Incentive-Reisen, die ein Unternehmer (Vermittler von Lieferungen) vom Lieferer erhält (BFH-Urteil vom 28. Juli 1994 V R 16/92, BFHE 175, 291, BStBl II 1995, 274, Umsatzsteuer-Rundschau 1995, 59) oder die der Abnehmer von Lieferungen vom Lieferer als Preisnachlaß empfängt (BFH-Urteil in BFHE 176, 283, BStBl II 1995, 277), sind im Streitfall nicht anwendbar.
  • BFH, 09.11.1994 - XI R 81/92

    Kein besonderer Leistungsaustausch durch Teilnahme an einem Verkaufswettbewerb;

    Denn dann wäre der Wert der zugewandten Reise als zusätzliches Entgelt für seine Vermittlungsleistungen zu beurteilen (BFH-Urteil vom 28. Juli 1994 V R 16/92, BFHE 175, 291, BStBl II 1995, 274).
  • BFH, 24.08.1995 - V R 125/92

    Prüfung des Empfangs einer Reise als Entgelt für steuerbare Leistungen in Form

    Der Senat hat in dem Urteil vom 28. Juli 1994 V R 16/92 (BFHE 175, 291, BStBl II 1995, 274) für einen vergleichbaren Fall entschieden, daß der Wert einer ausgelobten Erlebnisreise, die der Pächter einer Markentankstelle bei einem Verkaufswettbewerb der von ihm vertretenen Mineralölgesellschaft gewinnt, als zusätzliches Entgelt für die Vermittlungsumsätze des Pächters zu beurteilen ist.

    Eine als zusätzliches Entgelt gewährte Sachzuwendung setzt insoweit keinen Leistungsaustausch, sondern nur einen ursächlichen Zusammenhang mit einer Leistung des Unternehmers voraus (vgl. Bundesfinanzhof -- BFH -- in BFHE 175, 291, BStBl II 1995, 274; Husmann, Umsatzsteuer-Rundschau 1995, 60).

  • FG München, 28.02.1997 - 8 K 4195/95
    Der Rabatt sei damit als Zusatzprovision für das Reisebüro zu werten (BFH-; Urteil vom 28. Juli 1994 V R 16/92 , BStBl II 1995, 274), die in voller Höhe vom Arbeitgeber an den Mitarbeiter weitergegeben werde.

    Soweit sich die Klin auf das BFH-Urteil vom 28. Juli 1994 (a.a.O.) beruft, ist dies unbehelflich, denn die Entscheidung ist zum Entgeltbegriff des § 10 Umsatzsteuergesetz ergangen (nach ihrer Auffassung müßte die Klin die Rabatte dann der Umsatzsteuer unterwerfen) und betraf einen dem Unternehmer gewährten Vorteil, während im Streitfall die Fluggesellschaften aus den genannten Gründen den Vorteil den Arbeitnehmern zuwendeten.

  • FG Münster, 11.12.2008 - 5 K 1252/03

    Leistungsbeziehungen in Form von Sachzuwendungen im Rahmen von Umsatzwettbewerben

    Auf Seiten des Pächters einer Markentankstelle, der Vermittlungsumsätze an den Verpächter erbringt, stellt eine im Rahmen eines Umsatzwettbewerbs vom Verpächter ausgelobte Reise (sog. "Incentive-Reise") ein zusätzliches Entgelt für die Vermittlungsumsätze dar (BFH, Urteil vom 28. Juli 1994 V R 16/92, BStBl. II 1995, 274).
  • FG Münster, 11.12.2008 - 5 K 2357/08

    Leistungsbeziehungen in Form von Sachzuwendungen i.R.v. Umsatzwettbewerben und

    Auf Seiten des Pächters einer Markentankstelle, der Vermittlungsumsätze an den Verpächter erbringt, stellt eine im Rahmen eines Umsatzwettbewerbs vom Verpächter ausgelobte Reise (sog. "Incentive-Reise") ein zusätzliches Entgelt für die Vermittlungsumsätze dar (BFH, Urteil vom 28. Juli 1994 V R 16/92, BStBl. II 1995, 274).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.07.1995 - 1 K 1728/94

    Umsatzsteuer; Preis für Schönheitskönigin als Entgelt für sonstige Leistung

    Diese Entscheidung wird durch das BFH-Urteil vom 28. Juli 1994 V R 16/92 (BStBl 1995 II S. 274) bestätigt, die im Gewinn einer Erlebnisreise durch den Pachter einer Markentankstelle bei einem vom Verpachter veranstalteten Verkaufswettbewerb ein zusätzliches Entgelt für die Vermittlungsumsätze des Pachters sieht (vgl. ferner Schleswig-Holsteinisches FG EFG 1993 S. 612, 613 re.Sp).
  • BFH, 24.08.1995 - V R 124/92

    Reise als Entgelt für steuerbare und steuerpflichtige Leistungen

    Der Senat hat in dem Urteil vom 28. Juli 1994 V R 16/92 (BFHE 175, 291, BStBl II 1995, 274) für einen vergleichbaren Fall entschieden, daß der Wert einer ausgelobten Erlebnisreise, die der Pächter einer Markentankstelle bei einem Verkaufswettbewerb der von ihm vertretenen Mineralölgesellschaft gewinnt, als zusätzliches Entgelt für die Vermittlungsumsätze des Pächters zu beurteilen ist.
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